Emil Sänze: Mit Äußerungen zu Wahlrechtsänderungen verletzt Muhterem Aras erneut ihre Neutralitätspflicht

Entschieden weist die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg eine Änderung des Wahlrechts zurück, wie sie von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Bündnis 90/Die Grünen) während der Jubiläumsveranstaltung «100 Jahre Frauenwahlrecht» erneut ins Spiel gebracht wurde – unter erneuter Verletzung ihrer von der AfD-Landtagsfraktion wiederholt eingeforderten Neutralitätspflicht. „Anlässlich einer von der Bundesjustizministerin losgetretenen Debatte sucht Landtagspräsidentin Aras wieder die Gelegenheit, in Überdehnung ihres Amtes aus diesem Amt heraus politische Forderungen scheinbar im Namen des Parlaments zu stellen und eine Veränderung des gesellschaftlichen Gefüges unserer Republik nach ihrer originellen Fasson herbeizuzwingen“, kritisiert der AfD-Landtagsabgeordnete Emil Sänze. „Erst ging es um den aggressiven Anspruch von Migrantenbiographien, für uns die deutsche Geschichte quasiamtlich zu deuten oder Menschen aus Mitteldeutschland zu Migranten zu erklären, jetzt wird die Forderung erhoben, politische Mandate müssten zu 50 Prozent per Frauenquote besetzt werden. Es lässt sich kein Verfassungsgrundsatz finden, der eine solche Forderung stützt!“
Landtagspräsidenten stehen politische Forderungen der eigenen Partei nicht zu!
„In der Verfolgung ihrer diversen politischen Gestaltungsinteressen mag Frau Aras nicht immer die Zeit finden, sich mit Hilfe der Landesverfassung – Artikel 32, insbesondere Absatz 2 und 3 über die tatsächlichen Aufgaben der Landtagspräsidentin – zu informieren, obwohl diese Verfassung im Landtag für alle Bürger kostenlos ausliegt“, bemerkt Emil Sänze. „Deshalb zitiere ich: ‚Abs. 2. Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Sitzungsgebäude aus. (…). Abs. 3. Der Präsident verwaltet die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Landtags nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes. Er vertritt das Land im Rahmen der Verwaltung des Landtags. (…) Der Präsident ist oberste Dienstbehörde für die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Landtags.‘ Es handelt sich laut Landesverfassung klar um ein Verwaltungs- und Repräsentationsamt. Wenn Frau Bürgerin und Abgeordnete Aras Forderungen zur Zusammensetzung des Landtags stellen möchte, dann kann sie das beispielsweise im Rahmen ihrer grünen Parteigremien oder auf Montagsdemonstrationen tun, jedenfalls nicht aus einem Amt heraus, in dem sie die Interessen aller gewählten Abgeordneten zu vertreten hat und nicht das Wunschkonzert ihrer politischen Gruppierung.“
Zukünftig auch Quoten für Katholiken, Mitteldeutsche, Kurden oder Studienabbrecher?
„Im Übrigen: Es ist eben nicht Position der AfD, irgendwelche Quoten zu fordern, denn es gibt hier keinen Gerechtigkeitsgewinn“, legt Sänze dar. Und weiter: „Brauchte Margaret Thatcher eine Quote, oder hat sie auf eine Familie verzichtet, um es bis zur Regierungschefin zu schaffen? Definitiv nicht. Wir von der AfD glauben an die Chancengleichheit und an den Wettbewerb der Leistungsfähigen, die die Bürger von ihrer Eignung überzeugen müssen. Ein Abonnement für Frauen oder andere spezifische Gruppen auf hohe Ämter stellt nach meiner Ansicht einen Widerspruch zur Wahlfreiheit der Bürger – allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim – dar, gegen den Leistungsgedanken sowieso. Der demokratische Wettbewerb steht allen Bürgern offen. Es werden hier im Grunde bizarre Ideen verbreitet: Ein Überschuss an älteren weißen Männern sei der Grund für die Unzulänglichkeiten der Welt und dieses Landes, so dass angeblich alle übrigen identifizierbaren Gruppen Ungerechtigkeit litten. Studienabbrecher sind bei den Grünen genügend repräsentiert, müssen wir anderen Parteien sie jetzt auch auf die Wahllisten setzen? Müssen wir Listenplätze für Migranten nach Proporz an der Bevölkerung vorhalten, und wenn ja, könnten wir Türkischstämmige durch Kurdischstämmige repräsentieren lassen? Oder Leute aus Mitteldeutschland, die jetzt auch als Migranten gelten? Oder können Katholiken Protestanten wählen? Oder möchten Moslems auch eine Proporzgarantie? Und überhaupt: Ist es nicht gleich ‚ungerecht‘, wenn ein Kandidat beim Wähler völlig durchfällt und nicht ins Parlament darf, obwohl auch Unfähige vertreten sein wollen? In der Logik der Quotenforderer doch ganz offensichtlich – ja. Wir von der AfD bleiben da lieber bei der demokratischen Auswahl der Leistungsfähigen. Alles andere wäre sozialistisch-planwirtschaftliche Gängelung des Wählerwillens und widerspräche dem freiheitlichen Geist unserer Verfassung.“