Emil Sänze zum Untersuchungsausschuss Ludwigsburg: „Der Kleine wird gehenkt, die Großen lässt man laufen…“

Mit dem Inkrafttreten der W-Besoldung obliegt es den Hochschullehrern und den Hochschulleitungen, individuelle Vereinbarungen über die Besoldung zu treffen – und genau darin liegt die Herausforderung. „Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das weder praktikabel noch logisch erscheint“, kritisiert der AfD-Landtagsabgeordnete Emil Sänze. „Ein Gesetz mit der Herausforderung, dass jeder Betroffene zunächst mit einer Gehaltsminderung einverstanden sein sollte, um dann über Leistungszulagen wieder sein altes Gehaltsniveau zu erreichen. Dass sich dies jeder bezahlen lässt, ist eine nur zu menschliche Reaktion und war vorhersehbar.“
Hauptverantwortliche bleiben unbehelligt
Jetzt sollen 13 Ludwigsburger Professoren wegen der Zulagen-Affäre vor Gericht. Nachdem das Landgericht die Anklage zunächst nicht zugelassen hatte, legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein und war erfolgreich, so dass das Oberlandesgericht Stuttgart das Hauptverfahren gegen die betreffenden Professoren wegen der Beihilfe zur Untreue eröffnen konnte. „Ironie der Ereignisse: Jetzt werden die zur Verantwortung gezogen, die eine unlösbare Lösung finden sollten. Und was geschieht politisch? Nichts!“, so der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende. „Die Hauptverantwortlichen bleiben unbehelligt. Ministerin Theresia Bauer wird von den Grünen gedeckt, im Gegenzug sollen einstmals lautere Bürger und Diener des Staates jetzt für das Versagen der Legislative die Zeche bezahlen. Die Politik hat ein Gesetz in Kraft gesetzt, das von Anfang an mehr als fragwürdig war und noch immer ist.“
Strukturelle Fehler waren von Beginn an absehbar
Nach Auffassung der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg ist das rechtswidrige Agieren in der Leitung der Hochschule für Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg durch den aus seinem Amt scheidenden Rektor Walter Maier 2011 bei der Vergabe unzulässiger Berufungsleistungszulagen an bereits an die Hochschule berufene Lehrkräfte ohne neue Berufungen ebenso zweifelsfrei wie die Umstände der Kaltstellung der neu gewählten Reformrektorin Dr. Claudia Stöckle im Zusammenspiel mit und durch das Wissenschaftsministerium. „Die in der Zulagenaffäre zutage getretenen Konflikte wurden durch eine in ihrer Zielsetzung verfehlte Reform der Professorenbesoldung 2002 und eine unzureichende Umsetzung auf Landesebene hervorgerufen“, erläutert Emil Sänze. „Diese strukturellen Entscheidungen entschuldigen nicht das individuelle Fehlverhalten Einzelner. Sie machen aber nachvollziehbar, wie es 2011 zu dem kommen konnte, was im Kontext der Hochschule Ludwigsburg als ‚Zulagenaffäre‘ mit allen anknüpfenden Weiterungen bekannt geworden ist. Wir als Vertreter der AfD im Untersuchungsausschuss Ludwigsburg halten es daher für dringend geboten, die tieferliegenden Ursachen der in der Zulagenaffäre zutage getretenen Vorgänge aufzuzeigen, die bereits mit der Reform der Professorenbesoldung im Jahr 2002 systemimmanent angelegt worden sind. Daher war diese Reform schon vor ihrer Verabschiedung ernster Kritik ausgesetzt.“ In der Absicht der Verbesserung und der Wettbewerbssteigerung waren mit der Professorenbesoldungsreform 2002 und der folgenden landesrechtlichen Umsetzung der W-Besoldung Verschlechterungen in der Besoldung in vielerlei Hinsicht und insbesondere zum Nachteil zahlreicher bereits im alten System an die Hochschulen berufener Professoren in Kauf genommen worden. Die Hochschulreform und mit ihr die im Rahmen der Professorenbesoldungsreform ab 2002 bis 2005 eingeführte W-Besoldung fanden breite Kritik, so dass der Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes, Dr. jur. Hubert Detmer, in diesem Zusammenhang davon sprach, dass mit diesem Vorhaben sehenden Auges ein gesetzliches Unglück produziert wurde[1].
Sogar Bundesverfassungsgericht kritisierte Besoldungsreform
Selbst das Bundesverfassungsgericht hat 2012 die Bedenken letztlich bestätigt. Zur Höhe der mit der Besoldungsreform abgesenkten Grundgehaltssätze der W-Besoldung entschieden die Verfassungsrichter, dass diese allein keine angemessene ausreichende ökonomische Basis für das Professorenamt schaffen[2]. Nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes mit Urteil vom 14. Februar 2012 (2 BvL 4/10) haben die abgesenkten Grundgehaltssätze der Hochschullehrer in der W-Besoldung ein verfassungswidrig niedriges Niveau erreicht, Professoren seien damit nicht ausreichend alimentiert. Darauf wurde nicht zuletzt in Baden-Württemberg nachträglich eine überfällige Anpassung nach oben vorgenommen. Für die Betroffenen konkret in Ludwigsburg kam eine solche „W-Besoldung 2.0“ indes zu spät. „Die Entscheidungen waren gefallen und die Fehler bereits gemacht worden. Die Konsequenz daraus: Der Kleine wird gehenkt, die Großen lässt man laufen.“
[1] Hubert Detmer, Leistungsbesoldung für Professoren, in: Dienst an der Hochschule, Festschrift für Dieter Leuze, Klaus Anderbrügge, Volker Epping, Wolfgang Löwer (Hrsg.), Berlin 2000, Seite 141 – 172 (153).
[2] So für die Besoldung des Amtes W 2, vgl. BVerfG, Urt. v. 14. 2. 2012 − 2 BvL 4/10, NVwZ 2012, 357, beck-online.